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Petition:
Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben
Worum geht’s?
Die Opfer von sexuellem Missbrauch, welche bewiesenermaßen oft erst
Jahrzehnte später über ihren sexuellen Missbrauch reden können,
müssen mit einer Verleumdungsklage rechnen, wenn sie ihr Schweigen
nach dem Ablauf der Verjährungsfrist brechen.
Sexueller Missbrauch kann schwere psychophysische Beeinträchtigungen
hervorrufen. Die Opfer sind lebenslänglich gekennzeichnet.
Durch die Verjährungsfrist werden Täter geschützt und die Opfer
gesetzlich zum Schweigen verurteilt, wodurch die Aufarbeitung
zusätzlich um Einiges erschwert wird. Wenn die Opfer dem Leid keine
Worte geben dürfen und über den Schmerz nicht frei sprechen können,
zerbrechen sie; deswegen wird die Aufhebung der Verjährungsfrist bei
Zivilklagen gefordert.
Warum?
Es geht hierbei nicht um Rache am Täter sondern ganz einfach um
Gerechtigkeit.
Mit Ihrer Unterschrift können Sie dazu beitragen.
Wer?
Die
Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof gegen die
Ablehnung der Petition „Verjährungsfrist für sexuellen
Missbrauch im Zivilrecht aufheben“ durch den Deutschen Bundestag
wurde initiiert von Norbert Denef – selbst Opfer eines solchen
Verbrechens.
Wo?
JETZT u n t e r s c h r e i
b e n …
norbert.denef.com/petition
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…
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